Honorare.
Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. In gerichtlichen Verfahren dürfen die gesetzlichen Gebühren nicht unterschritten werden; eine höhere Vergütung ist jederzeit vereinbar.

Vergütungsvereinbarung
Wir sind nicht billig, sondern gut. In komplexen oder besonders umfangreichen Angelegenheiten rechnen wir nach Zeitaufwand ab; der Stundenverrechnungssatz liegt in der Regel zwischen 280,– € und 320,– € netto pro Stunde (gesonderte Vereinbarung erforderlich).
Zahlung ist möglich per Überweisung, Kredit- oder EC-Karte, in bar oder per PayPal. Bei PayPal-Zahlung größerer Beträge müssen wir die anfallende Provision auf den Rechnungsbetrag aufschlagen.
Gesetzliche Gebühren (RVG)
Im zivil-, verwaltungs- und teilweise sozialrechtlichen Bereich richten sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert: Je bedeutender die Angelegenheit, desto höher die Gebühren. Außergerichtlich werden die Kriterien des § 14 RVG herangezogen; im gerichtlichen Verfahren entstehen Verfahrens-, Termins- und ggf. Einigungsgebühr. Ein Fachanwalt kostet dabei nicht mehr als ein Nicht-Fachanwalt.
Gut zu wissen: Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt in der Regel der Gegner bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherer die Anwaltskosten.