Arbeitsrecht.
Qualifizierte Beratung und kompetente Vertretung vor der Arbeitsgerichtsbarkeit — auf Arbeitgeber- wie auf Arbeitnehmerseite. Das Arbeitsrecht gehört zu den komplexesten Rechtsgebieten und wird durch eine ständig im Fluss befindliche Gesetzgebung und Rechtsprechung bestimmt, national wie europäisch.

Kündigungsschutzverfahren
Unser Fokus liegt vor allem in der Führung arbeitsgerichtlicher Kündigungsschutzverfahren: Kündigungsschutzklage, Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag sowie Verfahren nach § 1a KSchG.
Wichtige Frist: Nach Erhalt einer Kündigung müssen Sie gemäß § 4 KSchG zwingend binnen 3 Wochen Klage beim Arbeitsgericht erheben. Nehmen Sie daher umgehend Kontakt mit uns auf.
Vertragsgestaltung und Kündigung
Wir verfassen und prüfen für Sie Arbeitsverträge, Stellenbeschreibungen, Handelsvertreterverträge, Aufhebungsverträge, Abmahnungen und Kündigungen.
Betriebsinterne Schulungen
Als ehemaliger Dozent an der Führungsakademie Kehl führt Rechtsanwalt Nitzsche auf Anfrage arbeitsrechtliche betriebsinterne Schulungen durch.
Sozialrechtliche Bezüge
Bei Arbeitsunfall, Krankengeld oder betrieblichem Eingliederungsmanagement beraten wir auch in sozialrechtlichen Fragen nach SGB III und SGB VII — etwa bei Streitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft oder der Deutschen Rentenversicherung (Minderung der Erwerbsfähigkeit), mit den Versorgungsämtern (Schwerbehinderteneigenschaft) oder der Bundesagentur für Arbeit (Gleichstellung). Hilfreich ist dabei das medizinische Hintergrundwissen von Rechtsanwalt Nitzsche.
Deutsch-französisches Arbeitsrecht
Besonders komplex ist die Bearbeitung grenzüberschreitender deutsch-französischer Arbeitsrechtsfälle — von der Vertretung der Grenzgänger mit Fragestellungen zum französischen Sozialversicherungsrecht bis zur Beratung deutscher Unternehmen, die nach Frankreich expandieren. Sprechen Sie uns an: Wir vertreten Ihre Interessen sowohl vor deutschen Arbeitsgerichten als auch in erster Instanz vor den französischen Prud’Hommes.