Lexuris.
Tätigkeitsschwerpunkt · Fachanwalt

Verkehrsrecht.

Seit seiner Zulassung ist Rechtsanwalt Nitzsche verstärkt im Verkehrsrecht tätig — insbesondere bei der Regulierung von Verkehrsunfällen mit und ohne Auslandsbezug sowie in straßenverkehrsstrafrechtlichen Angelegenheiten. Die grenznahe Kanzlei in Kehl ist Ihr kompetenter Ansprechpartner bei materiellen und immateriellen Schäden.

Stau auf der Autobahn – Verkehrsrecht

Unfall im Ausland (insbesondere Frankreich)

Wir vertreten Geschädigte nach einem Unfall im europäischen Ausland außergerichtlich und im Rahmen des Direktklageverfahrens. Über 23 Jahre Berufserfahrung im französischen Verkehrszivil- und Haftpflichtrecht sowie die frühere langjährige Vertretung französischer, belgischer und rumänischer Versicherer garantieren eine routinierte Behandlung — bundesweit und nötigenfalls mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor dem deutschen Heimatgericht.

Unterlagen und Korrespondenz können in den meisten Fällen elektronisch übermittelt und Besprechungen online abgehalten werden, sodass eine Mandatsbearbeitung auch bei auswärtiger Mandantschaft problemlos möglich ist.

Wer meint, seine Ansprüche gegebenenfalls selbst durchsetzen zu können, möge sich das nachfolgend zitierte Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vergegenwärtigen:

« Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u. ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln. »

— OLG Frankfurt a. M., 01.12.2014, Az. 22 U 171/13

Verkehrszivilrecht (Haftpflicht nach einem Unfall)

Nach einem Schadensfall setzen wir Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und — bei Körperverletzung — auf Schmerzensgeld vollumfänglich gegenüber dem Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherer durch. Die Kenntnis interner Abläufe bei den Versicherern und effiziente, EDV-gestützte Arbeitsabläufe ermöglichen eine zügige außergerichtliche Regulierung.

Verkehrsstrafrecht

Bei Trunkenheitsfahrt, Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) oder fahrlässiger Körperverletzung/Tötung verteidigen wir Sie mit dem Ziel des besten Ergebnisses — nicht nur im Hinblick auf die Strafe, sondern auch auf die drohenden Maßregeln wie Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis.

Ordnungswidrigkeiten / Bußgeldverfahren

In Bußgeldverfahren (Punkte, Fahrverbot) arbeiten wir eng mit renommierten Sachverständigenbüros für Messwesen und Unfallrekonstruktion zusammen, um den Tatvorwurf auszuräumen oder abzumildern. Steht ein Fahrverbot im Raum, kann bei erfolgreicher Verteidigung mitunter davon abgesehen werden.

Verkehrsverwaltungsrecht (MPU / Fahrerlaubnis)

Wir beraten umfassend zu Fahrerlaubnisentzug, An- und Aberkennung ausländischer Fahrerlaubnisse, MPU und Wiedererteilung. Auf Wunsch begleiten wir die Vorbereitung auf den psychologischen Teil der MPU und steigern so die Aussicht auf eine erfolgreiche Begutachtung.